Mit einer Änderung des Raumordnungsprogramm (LROP) will Niedersachsens Regierung die Fixierung auf Gorleben als Endlagerstandort aufbrechen. Es sei ein “erster Schritt”, meinen Atomkraftgegner. Nach dem Raumordnungsgesetz (§ 8 Abs. 7 Nr. 1) sind Vorranggebiete “Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit [...]
Artikel lesen: http://www.contratom.de/2013/07/26/gorleben-kein-vorrang-mehr-fur-atommull/
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